Verbrennen von Grünabfällen

Bei Gartenarbeiten fallen auch immer pflanzliche Abfälle an. Der beste Weg zur Beseitigung ist hier die Kompostierung oder die Einarbeitung in den Boden. Wo dies nicht möglich sein sollte, und diese Abfälle verbrannt werden sollen, müssen bestimmte Regeln beachtet werden.

 

Im Landkreis Sonneberg dürfen Garten- und Grünabfälle vom 15. März bis 15. Mai und vom 15. September bis 15. November verbrannt werden. Wenn auch Sie pflanzliche Abfälle verbrennen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

 

  • Melden Sie Ihr Vorhaben zunächst rechtzeitig bei der jeweiligen Behörde (z.B. Gemeindeverwaltung) an. Es gibt Zeiten, zu denen kein Feuer entzündet werden darf.
  • Wird ihr "Feuervorhaben" genehmigt, informiert die Behörde die zuständige Feuerwehr.
  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind ist kein Feuer zu entzünden.
  • Verbrennen Sie nur die auf Ihrem eigenen Grundstück angefallenen pflanzlichen Abfälle, sofern diese nicht im Rahmen der gärtnerischen Bewirtschaftung entsorgt werden können.
  • Beim Verbrennen von Reisig oder Gartenabfällen ist eine Feuerstelle anzulegen. Ein flächiges Verbrennen ist unzulässig.
  • Um die Feuerstelle ist ein Schutzstreifen von 3m Breite zu ziehen, welcher von allem Brennbaren frei zu halten ist.
  • Das Feuer ist ständig von mindestens einer volljährigen Person zu überwachen. Sie muss in der Lage sein, im Notfall schnellstmöglich (Mobiltelefon) die Feuerwehr zu alarmieren. Bei der Anmeldung sollte auch die Nummer des Mobiltelefons hinterlassen werden um im Zweifelsfall Rückfragen der Leitstelle zu ermöglichen.
  • Löschmaterialien (Wasser, Feuerlöscher) sind in ausreichender Menge bereit zu halten.
  • Nach dem Abbrennen ist das Feuer vollständig zu löschen und die Asche mit Erde abzudecken. Es muss sicher gestellt sein, dass Feuer und Glut beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sind.

 

Halten Sie einen dieser Punkte nicht ein und die Feuerwehr wird alarmiert, so kann daraus ein für Sie kostenpflichtiger Einsatz entstehen.

Gemeinde Föritztal

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