Ortsbrandmeisterwahlen in Föritztal

Nach dem Zusammenschluss der ehemaligen Gemeinden Neuhaus-Schierschnitz, Föritz und Judenbach im vergangenen Jahr wird am Abend des 08.11.2019 der erste Ortsbrandmeister der neu gegründeten Gemeinde Föritztal gewählt. Zusätzlich zum Amt des Ortsbrandmeisters werden an diesem Abend auch, aufgrund der Gemeindegröße, zwei Stellvertreter gewählt, welche sich gemeinsam in den nächsten 5 Jahren ehrenamtlich für das Feuerwehrwesen in der Gemeinde Föritztal verantwortlich zeigen.

 

Nach Abschluss der Einreichungsfrist am 16.10.2019 haben sich folgende Kameraden für das Amt des Ortsbrandmeisters bzw. des stellvertretenden Ortsbrandmeisters beworben.

 

Ortsbrandmeister:

Ralf Möller (FF Neuhaus-Schierschnitz)

Holger Wicklein (FF Lindenberg)

 

stellvertretender Ortsbrandmeister:

Andreas Drachsler (FF Föritz)

Michael Kreutzer (FF Rottmar/Gefell)

Kai Wächter (FF Neuhaus-Schierschnitz)

 

Der Nichtgewählte Ortsbrandmeisterkandidat tritt automatisch zur Wahl für den stellv. Ortsbrandmeister an.

 

 

WAHLAUSSCHREIBEN

für die Wahl des Ortsbrandmeisters der Gemeinde Föritztal

sowie der zwei Stellvertreter

 

1. Aufgrund des § 15 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes -ThürBKG- in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Föritztal (Feuerwehrsatzung vom 14.05.2019) ist in der Gemeinde Föritztal ein Ortsbrandmeister sowie die zwei Stellvertreter zu wählen.

 

2. Die Wahl findet anlässlich einer gemeinsamen Jahreshauptversammlung aller Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Föritztal am Freitag, dem 08.11.2019, um 18.00 Uhr im Kultursaal der Gemeinde Föritztal statt.

 

3. Alle wahlberechtigten Kameradinnen und Kameraden werden aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbrandmeister, sowie der zwei Stellvertreter, beim Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Praß, unter Beifügung der schriftlichen Zustimmung der vorgeschlagenen Bewerber/innen einzureichen. Dabei ist die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen mit der entsprechenden Lehrgangsurkunde zu belegen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich jede Kameradin bzw. jeder Kamerad selbst bewerben kann. Die Einreichungsfrist endet am Mittwoch, dem 16.10.2019, um 12.00 Uhr. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge erfolgt am 17.10.2019 an die Wehrführer. Diese sind für die Übermittlung an die Kameradinnen und Kameraden der einzelnen Ortsteilfeuerwehren verantwortlich.

 

4. Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Föritztal angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch, der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge, besitzt. Zum Ortsbrandmeister oder Stellvertreter darf nur gewählt werden, wer die Ausbildung zum Verbandsführer erfolgreich abgeschlossen hat. Darüber hinaus ist die Ausbildung zum Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abzuschließen.

 

5. Wahlberechtigt ist nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Föritztal angehört und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

6. Das Wahlverzeichnis liegt vom Montag, dem 21.10.2019, bis zum Freitag, dem 25.10.2019, in der Gemeindeverwaltung Föritztal (Ordnungsamt) während der allgemeinen Dienststunden aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können bis zum Mittwoch, dem 30.10.2019, um 12.00 Uhr eingelegt werden.

 

7. Die Durchführung der Wahlhandlung anlässlich der Jahreshauptversammlung obliegt einem Wahlvorstand. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus 5 Kameradinnen bzw. Kameraden der Einsatzabteilungen der Ortsteilfeuerwehren. In Vorbereitung der Mitgliederversammlung wird um Benennung der Mitglieder des Wahlvorstandes gebeten. Bewerber für den Ortsbrandmeister dürfen nicht im Wahlvorstand mitarbeiten.

 

Hinweis: Wahlberechtigt sind alle Kameradinnen und Kameraden, die das 16. Lebensjahr am Tag der Wahl vollendet haben und der aktiven Einsatzgruppe angehören.

Gemeinde Föritztal

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